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Article 30
Artikel 30 Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Performer: Ana Laura Corte
Video Artist: Tim Thielemans
Sound Artist: Viviane Barbossa
Speaker: Lutz Gallmeister
Language: German
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